Ansprechpartner
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner rund um das Thema "Inklusion" in Rheinland-Pfalz, die Ihnen bei Ihren konkreten Anliegen weiterhelfen können.
Menschen mit Behinderungen beraten Betroffene - unabhängig und aus eigener Erfahrung.
Ergänzend zur Beratung durch die Reha-Träger stehen Betroffenen unabhängige Beratungsstellen für alle Fragen der Rehabilitation und Teilhabe offen. Dort arbeiten vor allem Menschen mit Behinderungen - nach dem Prinzip des „Peer Counseling“: für Betroffene von Betroffenen. Diese kennen aus eigener Erfahrung die Hürden und Möglichkeiten. Zudem ist die Schwelle niedriger, sich Rat zu holen. In Rheinland-Pfalz gibt es ein flächendeckendes Netz von 27 unabhängigen Teilhabeberatungsstellen in der Stadt und auf dem Land - die höchste Dichte bundesweit.
Alle Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie hier: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
Mehr auf www.teilhabeberatung.de
Zum Internetauftritt des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen.
Die kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragte sind wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für behinderte Menschen, die Verwaltung, die Politik und die Verbände.
Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz 65 Beauftragte und 37 Beiräte und vergleichbare Arbeitskreise für die Belange behinderter Menschen auf Kreis-, Stadt- oder Gemeindebene. Ihre Arbeit ist besonders wichtig, um vor Ort die Lebensbedingungen für behinderte Menschen ohne Ausgrenzung und ohne Barrieren zu ermöglichen.
Noch gibt es weiße Flecken in Rheinland-Pfalz, wo es keine Beiräte und Beauftragte gibt. Jetzt haben eine Arbeitsgruppe der kommunalen Behindertenbeiräte und –beauftragte in Abstimmung mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen Vorlagen erarbeitet, mit denen die Gründung von Beiräten und die Einsetzung von Beauftragten erleichtert wird. Die Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) und die Empfehlung einer Beschlussvorlage zur Bestellung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen finden Sie anbei zum herunterladen.
Die Empfehlungen können für kommunale Verwaltungen, Verbände behinderter Menschen oder Parteien und Fraktionen genutzt und für die lokalen Verhältnisse angepasst werden, um in den Gremien eine kommunale strukturierte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen beschließen zu können.
Auf der Seite "Treffen der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten" können Sie mehr über die Arbeit der Behindertenbeiräte und -beauftragten erfahren. Zusätzlich stellen wir Ihnen beispielhaft an Portraits die Arbeit von Behindertenbeiräten und -beauftragten in Rheinland-Pfalz vor.
Im Sozialportal Rheinland-Pfalz finden Sie Ihren zuständigen kommunalen Behindertenbeauftragten und Ihren kommunalen Behindertenbeirat.
Werkstatträte vertreten die Interessen der behinderten Beschäftigten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
In Rheinland-Pfalz gibt es einen Zusammenschluss der Werkstatträte.
René Schachtschabel
Vorstandsvorsitzender
Geschäftsstelle:
Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Rheinland-Pfalz e.V.
Drechslerweg 25
55128 Mainz
Tel.: 06131 2100431
EMail: info@wir-fuer-uns-alle.de
www.wir-fuer-uns-alle.de
Einmal im Jahr lädt der Landesbeauftragte für die Belangen von Menschen mit Behinderungen die Werkstatträte zu einem landesweiten Treffen ein.
Die Dokumentation der Treffen finden Sie in den Rubriken auf der linken Seite.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Jürgen Dusel
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Tel.: 030 221 911 006
Fax: 030 221 911 017
http://www.behindertenbeauftragter.de/
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
und die Beauftragte für die Landespolizei
Barbara Schleicher-Rothmund
Kaiserstr. 32 - 55116 Mainz
Telefon (0 61 31) 2 89 99 - 0
Telefax (0 61 31) 2 89 99 89
E-Mail: poststelle@diebuergerbeauftragte.rlp.de
E-Mail: polizeibeauftragte@diebuergerbeauftragte.rlp.de
Integrationsämter sind für folgende Aufgaben zuständig, die im § 102 SGB IX (Teil II Schwerbehindertenrecht) festgeschrieben sind:
- die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
- den Kündigungsschutz,
- begleitende Hilfen im Arbeitsleben.
Vor dem Inkrafttreten des SGB IX am 1. Juli 2001 wurden sie Hauptfürsorgestellen genannt.
Die Integrationsämter haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zusammengeschlossen.
Die aktuelle Liste der Pflegestützpunkte sowie nähere Informationen erhalten Sie unter www.pflegestuetzpunkte.rlp.de.
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist eine unabhängige Anlaufstelle für Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind.
Sie betrachtet jede Form der Diskriminierung wird als gleichwertig – egal ob sie aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexuellen Identität oder wegen des Alters, einer Behinderung oder des Geschlechts eines Menschen erfolgt.
Antidiskriminierungsstelle in Rheinland-Pfalz
Die Antidiskriminierungsstelle in Rheinland-Pfalz ist angesiedelt beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: 06131/967-0
Fax: 06131/967-310
Internet: www.lsjv.rlp.de
Folgende Stellen bieten die Vermittlung von Gebärdensprachdolmetscher_innen und Kommunikationshilfen an:
Landesverband der Gehörlosen Rheinland-Pfalz: http://www.landesdolmetscherzentrale-rlp.de/index.php/en/
Caritasverband Trier: https://www.caritas-region-trier.de/hilfe-und-beratung/lebenslagen/hoerbehinderung/hoerbehinderung/gebaerdensprach-dolmetsch-dienst
Informa Neuwied: http://informa.org/dolmetschen/