Barrierefreie Verwaltung
Für Menschen mit Behinderungen bestehen im Bereich der öffentlichen Verwaltung Barrieren ─ nicht nur in baulicher Hinsicht ─ es gibt sie auch dort, wo eine Behinderung die Wahrnehmung und Kommunikation beeinträchtigt oder unmöglich macht. Der Abbau solcher Barrieren kommt dabei nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern allen zugute, und ist damit Ausdruck einer bürgerfreundlichen Verwaltung.
Am 4. Dezember 2002 hat der rheinland-pfälzische Landtag dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zugestimmt, welches in Artikel 1 das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ─ LGGBehM ─ (GVBl. S. 481) beinhaltet. Damit wurde in Rheinland-Pfalz das erste Gleichstellungsgesetz auf Landesebene in der Folge des Bundesgesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 27. April 2002 verabschiedet.
Um sicherzustellen, dass das Gesetz auch wahrnehmbare Wirkungen entfaltet, hat der Ministerrat die Begleitung der Umsetzung durch Projektgruppen unter effizientem Mitteleinsatz beschlossen. Die Federführung für die Projektgruppe "Barrierefreie Verwaltung" hat das (damalige) Ministerium des Innern und für Sport übernommen. Der Projektgruppe gehörten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie, des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd sowie zeitweise der Kommunalen Spitzenverbände an.
In den drei Bereichen
- behindertengerechte Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken,
- barrierefreie Informationstechnik,
- Recht auf Nutzung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationsformen.
informieren wir über die Rechte der Betroffenen, die Umsetzung der Rechte in die Praxis, die gesetzlichen Grundlagen und bieten Hilfestellung zum Auffinden weiterer Informationen. Außerdem finden Sie Hinweise zur Leichten Sprache, die bei amtlichen Schreiben an Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen beachtet werden sollten.