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Digitale Angebote - Barrierefreie Websites und mobile Anwendungen

Digitale Angebote bestimmen zunehmend unser Leben. Auch in der digitalen Welt müssen Barrieren vermieden werden, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Deshalb haben besonders Land und Kommunen die Verantwortung, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

Öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen (das sind Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts) haben ihre Internet- und Intranet-Seiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten. Hier gelten die Standards der BITV des Bundes und die Umsetzungsfristen der EU-Richtlinie 2016/2102. Rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 10 Landesinklusionsgesetz) und in der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz geregelt.

Definition
Computer

© Reinhild Kassing

Was sind barrierefreie Websites und Apps?

Beispiele
Straßensperrung / Barriere

© Reinhild Kassing

Beispiele für Barrieren auf Websites

Recht
Gesetzbuch

© Reinhild Kassing

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Standards
Checkliste

© Reinhild Kassing

Was sind die technischen Standards?

Prüfen
Fragebogen

© Reinhild Kassing

Wie werden digitale Angebote auf Barrierefreiheit getestet?

Definition
Bundesadler

© Reinhild Kassing

Wer muss seine Webseiten und Apps barrierefrei gestalten – was sind öffentliche Stellen?

Erklärung
Schreibende Frau

© Reinhild Kassing

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Fristen
Kalender

© Reinhild Kassing

Welche Umsetzungsfristen gibt es?

Kontrolle
Gruppe Menschen mit Gesetzestext

© Reinhild Kassing

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Ansprechpartner
Berater am Tisch

© Reinhild Kassing

Wer ist Ansprechpartner*in (Feedback, Durchsetzungsstelle)?

Information
Infoheft

© Reinhild Kassing

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