Digitale Angebote - Barrierefreie Websites und mobile Anwendungen
Digitale Angebote bestimmen zunehmend unser Leben. Auch in der digitalen Welt müssen Barrieren vermieden werden, die Menschen mit Behinderungen ausschließen. Deshalb haben besonders Land und Kommunen die Verantwortung, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Öffentliche Stellen des Landes und der Kommunen (das sind Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts) haben ihre Internet- und Intranet-Seiten sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten. Hier gelten die Standards der BITV des Bundes und die Umsetzungsfristen der EU-Richtlinie 2016/2102. Rechtliche Grundlagen in Rheinland-Pfalz sind im Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 10 Landesinklusionsgesetz) und in der Barrierefrei-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz geregelt.