Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
© Reinhild Kassing
Alle öffentlichen Stellen in der EU sind verpflichtet ihre Internetseiten, Apps sowie ihre Inter- und Extranet Seiten barrierefrei zu gestalten und eine Erklärung zur Barrierefreiheit zur veröffentlichen. Die notwendige Verpflichtung wird in der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates festgehalten.
Auf Bundesebene wird dies unmittelbar durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 geregelt. Für alle öffentliche Stellen und Kommunen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz wird dies im Landesgesetz zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Landesinklusionsgesetz) wie auch im Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) definiert.
Wie muss die Erklärung zur Barrierefreiheit umgesetzt werden?
Nach dem Durchführungsbeschluss der EU 2018/1523 der Kommission ist die Erklärung in einem barrierefreien und maschinenlesbaren Format zu erstellen. Geeignet hierfür ist eine HTML-Seite innerhalb des Webauftritts mit der Betitelung „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Diese Seite muss von der Startseite sowie von jeder anderen Seite des Webauftritts erreichbar sein. Im Falle von Apps binden Sie die Erklärung an der Stelle ein, auf der die Website der öffentlichen Stelle die App bereitstellt oder an der das Herunterladen der mobilen Anwendung ermöglicht wird.
Die Angaben sind auf der Basis einer tatsächlichen Bewertung zu erstellen. Diese kann entweder durch eine Selbstbewertung oder eine Bewertung durch Dritte erfolgen.
Die Erklärung sollte demnach folgende Punkte beinhalten:
- Nennen Sie die Landesrechtsvorschriften und Verordnungen, die die EU-Richtlinie 2016/2102 umsetzen
- Den Namen der Öffentlichen Stelle sowie den Namen des Webauftritts oder der mobilen Anwendung
- Den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Webseite
- Eine Auflistung über die Bereiche, die noch nicht barrierefrei sind
- Nennen Sie die von Ihnen eingesetzte Methode zur Prüfung dieser Webseite (extern oder durch eigene Prüfung)
- Einen Zeitrahmen bis wann diese Mängel behoben werden können
- Angabe über Alternativmöglichkeiten für die nicht barrierefreien Bereiche
- Geben Sie das Datum an, an dem die Erklärung erstellt wurde
- Stellen Sie einen Feedback-Mechanismus zur Verfügung, mit dem Nutzer*innen Feedback geben und Mängel bezüglich der Barrierefreiheit melden können. E-Mail-Kontakt wäre ausreichend. Besser wäre jedoch eine Verlinkung auf ein Feedbackformular
- Für das Durchsetzungsverfahren ist eine Angabe der Durchsetzungsstelle zu den Landesbeauftragten für die digitale Barrierefreiheit einzurichten
Eine Aktualisierung sollte jährlich, aber spätestens bei Veränderungen der Webseite bzw. der App erfolgen.
Die Mustererklärung für die Webseiten des Landes finden Sie hier: Mustererklärung zur Barrierefreiheit