Was sind barrierefreie Websites und Apps?
© Reinhild Kassing
Für Menschen mit Behinderungen sind barrierefreie digitale Angebote Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe an Kommunikation und Information im digitalen Zeitalter. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet das zum Beispiel, dass die Inhalte von Webseiten per Screenreader oder VoiceOver vorgelesen werden können. Fotos und Grafiken müssen beschrieben sein, Kontraste und Schriftgrößen können geändert werden. Für gehörlose Menschen ist die deutsche Schriftsprache eine Fremdsprache, deshalb sind Informationen in Gebärdensprachvideos wichtig. Menschen mit Lernschwierigkeiten (so genannte geistige Behinderung) brauchen Texte in leichter Sprache. Für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist die vollständige Bedienung per Tastatur anstelle der Maus von großer Bedeutung, ebenso wiederum für blinde Menschen.
Eine gut durchdachte, handwerklich gut umgesetzte Website* oder App ist eine wichtige Voraussetzung zur Barrierefreiheit. Und barrierefreie digitale Angebote sind für alle Nutzerinnen und Nutzer ein Vorteil.
Wesentliche Grundlagen für die Gestaltung barrierefreier digitale Angebote sind die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Auf die WCAG beziehen sich europäische und nationale Regelungen wie die EU-Richtlinie 2016/2102 und die Gleichstellungsgesetze sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnungen des Bundes und des Landes.
* Eine Website besteht aus mehreren Webseiten, Dokumenten und anderen Ressourcen, die miteinander verbunden sind.