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Welche Umsetzungsfristen gibt es?

Kalender

© Reinhild Kassing

Ab dem 23. September 2018 müssen in ganz Europa die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet für die Webseiten- und App-Betreiber von öffentlichen Stellen, dass sie die aktuelle gültige Verordnung mit Bezug auf die EN 301 549 befolgen müssen. Diese besagt, dass die digitale Barrierefreiheit:

  • auf Websites, die nach dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden: ab dem 23.09.2019,
  • auf alle am 23.09.2018 bereits bestehenden Websites: ab dem 23.09.2020 und
  • auf mobile Anwendungen öffentlicher Stellen: ab dem 23.06.2021

Anwendung finden muss.

Hinzu kommt, dass ab September 2019 neue Intranet-Angebote barrierefrei entwickelt werden müssen. Für vorher veröffentlichte Intranet-Anwendungen gilt dies erst bei grundlegender Überarbeitung.

Übersicht

Was sind barrierefreie Websites und Apps?

Beispiele für Barrieren auf Websites

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?

Was sind die technischen Standards?

Wie werden digitale Angebote auf Barrierefreiheit getestet?

Wer muss seine Webseiten und Apps barrierefrei gestalten – was sind öffentliche Stellen?

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Welche Umsetzungsfristen gibt es?

Wer kontrolliert die Umsetzung?

Wer ist Ansprechpartner*in (Feedback, Durchsetzungsstelle)?

Weitere Informationen?

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