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Leichte Sprache

© MSAGD

Diese Kurzinformation über "Leichte Sprache" ist dem Leitfaden für die Erstellung von Briefen und Publikationen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit entnommen.

Mit "Leichter Sprache" wird eine barrierefreie Sprache bezeichnet, die sich durch einfache, klare Sätze und ein übersichtliches Schriftbild auszeichnet und deshalb besser verständlich ist, insbesondere für Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderungen.

Als Grundregeln der "Leichten Sprache" sollten bei amtlichen Schreiben an Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung beachtet werden:

Sprache
  • Verwenden Sie kurze Sätze.
  • Jeder Satz sollte möglichst nur eine Information enthalten.
  • Verwenden Sie kurze Worte aus der Alltagssprache.
  • Verwenden Sie immer das gleiche Wort für die gleiche Sache.
  • Benutzen Sie so wenig Nebensätze wie möglich.
  • Verwenden Sie möglichst die persönliche Ansprache.
    Beispiel: "Für den Antrag benötigen Sie …", statt: "Für den Antrag benötigt man…" oder: "Für den Antrag ist erforderlich…"
  • Fremdwörter und Fachbegriffe vermeiden. Falls doch ein Fremd- beziehungsweise Fachwort verwendet werden muss, dann ist diesesgegebenenfalls zu erläutern.
  • Benutzen Sie Verben anstelle von Substantivierungen.
    Beispiel: "In 3 Wochen wählen wir den Stadtrat", statt: "In 3 Wochen ist die Wahl des Stadtrats".
  • Passiv-Formulierungen sollten Sie nach Möglichkeit durch Aktivformulierungen ersetzen.
    Beispiel: "In 3 Wochen wählen wir", statt: "In 3 Wochen wird gewählt."
  • Vermeiden Sie den Konjunktiv, soweit es geht.
    Beispiel: "… könnte passieren…", "sollten Sie tun…"
  • Verwenden Sie positive Formulierungen anstelle von Verneinungen.
  • Auf Fußnoten und Querverweise möglichst verzichten.
  • Abkürzungen vermeiden.
Schrift
  • Verwenden Sie Schriftgröße 14, auch bei Anmerkungen.
  • Verwendung von klaren Schriftarten wie beispielsweise Arial.
  • Möglichst schwarze oder dunkle Schriften benutzen.
  • Keine kursive Schrift benutzen.
Textgestaltung
  • Achten Sie auf die Übersichtlichkeit des Textes.
  • Flattersatz verwenden.
  • Verzicht auf Silbentrennung.
  • Benutzen Sie mindestens einen einfachen Zeilenabstand.
  • Machen Sie viele Absätze; möglichst Zwischenüberschriften.
  • Heben Sie wichtige Informationen und Überschriften hervor.
  • Benutzen Sie kein zu dunkles oder glänzendes Papier.

Informationsmaterial

in Leichter Sprache

  • Zielvereinbarung Landesgesetz zur Gleichstellung - Erläuterung der Zielvereinbarung in Leichter Sprache
  • Informationsblatt Landesgesetz zur Gleichstellung
  • Einladungsschreiben Landesgesetz zur Gleichstellung
  • Inclusion International Weltkongress - Rede in Leichter Sprache

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