Barrierefreie Mobilität
© R.-Andreas Klein
Die barrierefreie Nutzung von Bussen und Bahnen oder die Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs ist für behinderte Menschen von besonderer Bedeutung für die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz stellt dies eine besondere Herausforderung dar.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen haben die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen behinderter Menschen gestärkt. Bei Vorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und bei der Aufstellung von Nahverkehrsplänen müssen diese beteiligt werden.
Im Bereich des ÖPNV hat sich mittlerweile die Niederflurtechnik weitgehend durchgesetzt, neue Stadtbusse müssen nach EU-Vorschrift dieser Technik entsprechen. Meistens werden Niederflurbusse und -straßenbahnen mit fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen (in der Regel Klapprampen) ergänzt, was einen problemlosen Einstieg auch bei schwierigen Haltestellensituationen zulässt. Viele Verkehrsunternehmen achten mittlerweile auf akustische und optische Ansagen für sinnesbehinderte Fahrgäste. Nähere Informationen zur spezifischen Situation vor Ort sind bei den Verkehrsverbünden zu erfahren. Eine Linkliste der Verkehrsverbünde finden Sie auf den Webseiten zum Rheinland-Pfalz-Takt des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV sind Nahverkehrspläne. In den Nahverkehrsplänen sind Vorgaben zur Barrierefreiheit von Bussen und Straßenbahnen aufzunehmen und mit den kommunalen Behindertenbeiräten und -beauftragten oder den Verbänden behinderter Menschen abzustimmen. Informationen dazu gibt es in der Handreichung zur Barrierefreiheit in Nahverkehrsplänen des ÖPNV.
Auch bei den Bahnen (zum Beispiel bei den Doppelstockwagen oder den neuen Fahrzeugen der S-Bahn Rhein-Neckar) werden verstärkt neue, barrierefreie Fahrzeuge mit fahrzeuggebundene Einstiegshilfen eingesetzt. Grundsätzlich stehen an den größeren Bahnhöfen Einstiegshilfen auf den Bahnsteigen bereit. Für den Bereich des Schienenpersonennahverkehrs hat der Zweckverband Süd Informationen zur Barrierefreiheit von Bahnstationen und Zügen zusammengestellt.
Weitere Informationen zum barrierefreien Reisen mit der Deutschen Bahn und zur Mobilitätsservicezentrale erhalten Sie unter www.bahn.de/handicap.
Die Eisenbahnunternehmen sind mit dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes zur Aufstellung von Programmen zur Barrierefreiheit verpflichtet. Im Programm der Deutschen Bahn AG sind die Schritte zur weiteren Verwirklichung der Barrierefreiheit enthalten.