Rheinland-Pfalz inklusiv – zweite Fortschreibung des Landesaktionsplans für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

2010 hat Rheinland- Pfalz als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht. Dieser Aktionsplan ist Leitlinie für die schrittweise Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Aktionsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben und verbessert, um die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz weiter voranzubringen.

Mit dem Landesaktionsplan 2020 hat der Ministerrat die zweite Fortschreibung unseres Landesaktionsplans beschlossen. Vorausgegangen war die Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung und die kontinuierliche Einbeziehung des Landesteilhabebeirats.

Inklusion muss vor Ort gelebt werden: in den Schulen, in den Unternehmen, in den Vereinen oder in der Nachbarschaft. Entscheidend ist dabei, bei allen Bürgerinnen und Bürgern das Verständnis für den Nutzen und die Vorteile einer inklusiven und vielfältigen Gesellschaft zu erwecken.

In zehn Handlungsfeldern entwickelt der Landesaktionsplan für die nächsten fünf Jahre die wichtigsten inklusiven Ziele und Maßnahmen für deren Umsetzung.

„Jeder Mensch ist wertvoll. Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ist selbstverständlich und steht jedermann gleichermaßen zu. Rheinland-Pfalz setzt sich nach dem Motto ‚Nichts über uns, ohne uns‘ hierfür aktiv ein“. 
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie

„Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Sprint, sondern eine Daueraufgabe. Das macht die zweite Fortschreibung unseres Landesaktionsplans deutlich. Die Landesregierung arbeitet kontinuierlich und übergreifend daran, den Auftrag und unsere Vision für eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen.“
Matthias Rösch, Landesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen“