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Daten und Fakten

In Rheinland-Pfalz lebten im Jahr 2015 (Stichtag 1. September 2015) insgesamt 445.615 Menschen mit Behinderungen, darunter 210.558 Frauen (= 47,3 Prozent) und 235.057  Männer (= 52,7 Prozent).

Dies entspricht einem Anteil von knapp 11 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Inklusion in der KITA
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Förderung der Umwandlung von Förderkindertagesstätten in integrative Angebote – im Jahr 2005 gab es in Rheinland-Pfalz 28 Förderkindergärten. Erhöhung der Einzelintegrationen von Kindern in Regelkindertagesstätten – im Jahr 2011 waren es 876 Einzelintegrationen. 

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Im Jahr 2015 gibt es bereits 81 integrative Kindertagesstätten mit mindestens einer integrativen Gruppe und 11 Förderkindergärten mit heilpädagogischen Gruppen. Im Jahr 2014 wurden 1.003 Kinder im Rahmen der Einzelintegration in Regelkindertagesstätten betreut.

Inklusion in der Schule
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Erhöhung der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen an Schwerpunktschulen (inklusiver Unterricht an einer allgemeinen Schule) - im Schuljahr 2011/2012 besuchten 3.303 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Schwerpunktschule.

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Im Schuljahr 2014/2015 besuchten 4.596 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf eine Schwerpunktschule, darunter 2.753 Jungen (60 Prozent) und 1.843 Mädchen (40 Prozent). 1.110 Schülerinnen und Schüler, also etwa ein Viertel der Gruppe, hatte eine Einwanderungsgeschichte.

Nur 3,98 Prozent aller Schülerinnen und Schüler im Alter der Vollzeitschulpflicht in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2014 besuchten damit eine Förderschule. 

Ausbau von Schwerpunktschulen 
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Kontinuierlicher Ausbau der Schwerpunktschulen unter Einbeziehung aller Schularten - Im Schuljahr 2010/2011 gab es 200 Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz. 

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Im Schuljahr 2014/2015 gab es 270 Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz mit insgesamt 710 Vollzeitlehrerstellen.

Integrationsfirmen
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Kontinuierliche Förderung von Integrationsfirmen - über 700 Menschen mit Behinderungen arbeiteten in ca. 70 Integrationsbetrieben im Jahr 2010.

Stand 2015 im Landesaktionsplan

Zum 24.06.2015 arbeiteten 858 Menschen mit Behinderungen (545 Männer und 313 Frauen) in Integrationsfirmen in Rheinland-Pfalz. Das rheinland-pfälzische Engagement wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass im Jahr 2013 pro 1 Million Einwohner 620 Arbeitsplätze in Integrationsfirmen geschaffen wurden. Zum Vergleich: Mit dieser Zahl von 620 Arbeitsplätzen ist Rheinland-Pfalz bundesweit unangefochtener Spitzenreiter, denn auf Platz zwei folgt mit 364 Arbeitsplätzen NRW Westfalen Lippe mit großem Abstand.

Budget für Arbeit 
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Budget für Arbeit weiterentwickeln - 126 Budgetnehmerinnen und-nehmer im Jahr 2010 

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Zum 31.12.2013 gab es 260 Budgetnehmerinnen und –nehmer  in Rheinland-Pfalz (aufgrund des Kommunalen Finanzausgleichs liegen der Landesregierung ab Januar 2014 keine Zahlen mehr vor, da ab Januar 2014 die alleinige Zuständigkeit bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe liegt). 

Menschen mit Behinderungen als Beschäftigte im Landesdienst
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst  - bereits im Jahr 2008 wurde mit 5,13 Prozent die Pflichtquote von 5 % übertroffen. Im Jahr 2011 lag die Quote bei 5,10 Prozent.

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst lag im Jahr 2014 bei 5,18 Prozent.  

Dezentralisierungsprozesse für ambulantes Wohnen
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Entwicklung von Modellen zur verstärkten Förderung ambulanter Hilfen im Vergleich zu stationären Hilfen, Durchführen von Zukunftsprozessen zur Umwandlung von Behinderteneinrichtungen

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Bis 2015 sind zwölf neue dezentrale Wohneinheiten entstanden, 126 Wohnplätze konnten dezentralisiert werden. Durch bereits projektierte Vorhaben werden es im Jahr 2016 voraussichtlich 166 Plätze sein. Die Landesregierung hat hier entsprechende Anreize geschaffen, vor allem durch die Neugestaltung des Kommunalen Finanzausgleichs mit der Maßgabe, dass sich das Land im Rahmen der Schlüsselzuweisung an den Aufwendungen im ambulanten Bereich mit 50 Prozent der Kosten beteiligt.

Persönliche Budgets „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß“ 
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Förderung der Nutzung persönlicher Budgets – im Jahr 2010 gab es 4.726 Budgetnutzerinnen und -nutzer in Rheinland-Pfalz.

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Zum 30.06.2012 nutzen 5.027 Personen das Persönliche Budget „Selbst bestimmen - Hilfe nach Maß“, im Jahr 2013 stieg die Nutzerzahl bereits auf ca. 6.000 an (seit dem 1. Januar 2014 liegt durch den kommunalen Finanzausgleich die Zuständigkeit für die Persönlichen Budgets ausschließlich bei den örtlichen Sozialhilfeträgern, weshalb aktuellere Zahlen nicht vorliegen). 

Ambulantisierung der psychiatrischen Behandlung
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Kontinuierliche Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder psychischen Behinderungen durch die Weiterentwicklung und Ambulantisierung einer gemeindepsychiatrischen Versorgungsstruktur. 

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Das Angebot „stattkrankenhaus - mehr Lebensqualität für Menschen mit psychischen Erkrankungen“ hat ein mobiles multiprofessionelles Beratungs- und Behandlungsteam (Ärzte, Psychologen, Gesundheits- und Krankenpfleger, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten) etabliert und gewährleistet rund um die Uhr, ambulant und vor Ort ab der Entlassung aus dem Krankenhaus eine kontinuierliche Form der individuellen Versorgung zu Hause. 

Handlungsfeld Barrierefreiheit und Mobilität
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Aktualisierung der Bestimmungen zum barrierefreien Bauen in der Landesbauordnung im Zuge der anstehenden Gesetzesnovelle.

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Im Juni 2015 verabschiedete der Landtag eine Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) mit einem Schwerpunkt auf Barrierefreiheit. Zentrale Neuerungen: Der Katalog baulicher Anlagen, die barrierefrei sein müssen, wurde wesentlich erweitert auf Laden- und Geschäftsräume und auf gewerbliche Büroräume und Räume von Freiberuflern (Architekten, Notare, Rechtsanwälte). Neu ist, dass Barrierefreiheit auf das gesamte Gebäude festgelegt ist, nicht nur auf für den Besucherverkehr dienende Teile, was einen erheblichen Fortschritt für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben bedeutet.

Die neuen DIN-Normen 18040-1 zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden und 18040-2 zur Barrierefreiheit von Wohnungen sind aktuell zum 1. Dezember 2015 als Technische Baubestimmungen des Landes Rheinland-Pfalz eingeführt worden.

Vom Aktionsplan der Landesregierung zum Landesaktionsplan
Maßnahme aus dem Aktionsplan 2010

Beteiligung und Einbeziehung der Zivilgesellschaft beim Landesaktionsplan gewährleisten:Vom Aktionsplan der Landesregierung zum Landesaktionsplan.

Stand 2015 im Landesaktionsplan 

Die Partizipation von Menschen mit und ohne Behinderungen wurde im Prozess der Fortschreibung zu einem Landesaktionsplan durch die umfangreiche Ideenphase sowie durch die konsequente Einbindung der Arbeitsgruppe „Aktionsplan plus“ des Landesbeirats zur Teilhabe behinderter Menschen von Beginn der Fortschreibung an umgesetzt .

Zeitpunkt2004200620082010201230.4.2015
Behindertenbeauftragte152834495963
Behindertenbeiräte91721263236

Auf einen Blick

Die wichtigsten Daten und Fakten zum Landesaktionsplan bietet dieses barrierefreie pdf-Dokument auf einen Blick

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