Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Mit der Verabschiedung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben die Vereinten Nationen eine eindeutige Richtung für die zukünftige Politik für und mit Menschen mit Behinderungen vorgegeben, in deren Mittelpunkt die Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe steht.
Sie haben durch die ausdrückliche Betonung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen einen Wechsel im Denken vollzogen. Im Mittelpunkt des Handelns steht nicht mehr die oftmals bevormundende und ausgrenzende Fürsorge, sondern die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen.
Die Vereinten Nationen haben großen Wert darauf gelegt, dass behinderte Menschen und ihre Verbände in diesen Veränderungsprozess von vorne herein und auf gleicher Augenhöhe mit einbezogen werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Konventionstext in einer Broschüre nebeneinander in drei Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch) dokumentiert.