Kommunale und institutionelle Aktionspläne
Um den in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschriebenen Ansatz der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und der Inklusion verwirklichen zu können, brauchen wir viele Partnerinnen und Partner, wie zum Beispiel in den Kommunen, der Wirtschaft, den Kirchen, den Vereinen und Verbänden.
Dabei hoffen wir, dass diese ähnliche Aktionspläne zur Umsetzung der UN-Konvention entwickeln.