Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen in Rheinland-Pfalz
Haben Sie festgestellt, dass eine Internetseite einer öffentlichen Stelle in Rheinland-Pfalz nicht barrierefrei ist?
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Landesamt oder eine Gemeindeverwaltung. Eine öffentliche Stelle können auch die Stadtwerke oder eine Hochschule sein.
Alle Webseiten von öffentlichen Stellen sollen barrierefrei sein und bis zum 23. September 2020 eine Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit haben. Neue Webseiten seit dem 23. September 2018 müssen das jetzt schon haben. Apps für mobile Geräte müssen die Erklärung ab dem 23. Juni 2021 haben.
Bitte fragen Sie zuerst die öffentliche Stelle nach der Barrierefreiheit der Internetseite.
Wenn Sie nach 1 Monat keine Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden.
Hier ist die E-Mail-Adresse: durchsetzungsstelle@mastd.rlp.de und die Telefonnummer seines Büros: 06131 16 5342
Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.
Informationen zur Durchsetzungsstelle
Beim Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen sind seit dem Jahr 2019 die Aufgaben der Durchsetzungsstelle nach Artikels 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen angesiedelt. Grundlage dafür ist die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP). Die Durchsetzungsstelle hat im Einzelfall die Einhaltung der Regelungen zu prüfen, die aufgrund
- Artikel 4 (Anforderungen an den barrierefreien Zugang von Websites und mobilen Anwendungen),
- Artikel 5 (Bewertung von unverhältnismäßiger Belastung)
- und Artikel 7 Absatz 1 (Zusätzliche Maßnahmen – Erklärung zur Barrierefreiheit)
der Richtlinie (EU) 2016/2102 erlassen worden sind. Dabei geht es um die Barrierefreiheit von Internetseiten der öffentlichen Stellen von Land und Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mehr Informationen gibt es auf unserer Webseite „Barrierefreie Informationstechnik“
Die regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Vorschriften der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP) und der EU-Richtlinie 2016/2102 ist beim Landesamt für Steuern - Zentrale Datenverarbeitung der Finanzverwaltung (ZDFin) angesiedelt. Diese prüft von Amts wegen als Überwachungsstelle nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2016/2102.
Die Durchsetzungsstelle prüft die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheit im Sinne der obigen Vorschriften auf Antrag oder auf Grund einer entsprechenden Mitteilung. Werden Mängel bei dem Auftritt festgestellt, fordert die Durchsetzungsstelle die öffentliche Stelle auf, diese Mängel zu beseitigen. Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesgesetzes zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 13 Landesinklusionsgesetz).