Rösch: Ausgleichsabgabe steigt – Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bleibt klares Ziel

In diesem Jahr steigt die Ausgleichsabgabe. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch appellierte erneut an Betriebe und Unternehmen, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. „Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu ermöglichen ist besser, als die Ausgleichsabgabe zu bezahlen“, so Rösch.

Betriebe und Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen, wenn sie die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen von fünf Prozent nicht erfüllen. Die Ausgleichsabgabe beträgt seit dem 1. Januar 2016 monatlich zwischen 125 Euro und 320 Euro pro nicht besetztem Pflichtarbeitsplatz. „Statt sich mit der Ausgleichsabgabe freizukaufen, sollten die Unternehmen und Betriebe die zahlreichen Fördermöglichkeiten nutzen, um Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Die Arbeitsagenturen und Integrationsämter bieten Unterstützungen wie Eingliederungszuschüsse und Finanzierung von Arbeitsplatzausstattungen an. Die Rehateams der Arbeitsagenturen und die Integrationsfachdienste helfen bei der Vermittlung schwerbehinderter Menschen“, erklärte der Landesbeauftragte.

Im Februar 2016 waren 7.011 schwerbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz arbeitslos gemeldet. Laut Inklusionsbarometer der Aktion Mensch lag die Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderungen mit 13,9 Prozent im Jahr 2015 bundesweit mehr als doppelt so hoch als die Gesamtarbeitslosenquote. „Für die Menschen mit Behinderungen ist die Rückkehr in Beschäftigung besonders schwierig: Sie sind im Durchschnitt länger von Arbeitslosigkeit betroffen als nichtbehinderte Menschen. Wir müssen daher die vorhandenen Möglichkeiten noch besser nutzen, um den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten“, forderte Rösch.

„Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist mir der Übergang von der Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders wichtig. Dafür haben wir in Rheinland-Pfalz das Budget für Arbeit entwickelt“, erklärte der Landesbeauftragte. Betriebe und Unternehmen werden dauerhaft mit bis zu 70 Prozent der Personalkosten gefördert, wenn sie Menschen mit Behinderungen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, die vorher in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig waren. Die Werkstätten für behinderte Menschen unterstützen die Betriebe und Unternehmen, geeignete Personen zu finden. Durch Praktika ist ein Kennenlernen möglich, außerdem gibt es ein Rückkehrrecht in die Werkstatt.

„Die aktuelle Erhöhung der Ausgleichabgabe und die vorhandenen Fördermöglichkeiten müssen Anreiz für eine spürbare Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben sein“, betonte Matthias Rösch. „Als Landesbehindertenbeauftragter spreche ich mich klar für eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt aus, um Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben zu verwirklichen.“