Rösch: Interessenvertretung stärken
Mit dem Bundesteilhabegesetz ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in der Eingliederungshilfe gesetzlich festgeschrieben. Bei den Gesprächen zum Landesrahmenvertrag und der Begleitung des Landesausführungsgesetzes zum Bundesteilhabegesetz sind Fachwissen und Hintergrundinformationen sowie Kenntnisse in der Verhandlungsführung für die beteiligten Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter notwendig. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen hat deshalb drei ganztägige Schulungen für die Interessenvertretung angeboten, an denen etwa 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer teilgenommen haben.
„Wichtig ist, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen gestärkt wird, um auf gleicher Augenhöhe mit den Anbietern von Einrichtungen und Diensten, also den Leistungserbringern, und den Kostenträgern aus Land und Kommunen verhandeln zu können. Ich freue mich, dass die Interessenvertretung eine eigene Begleitgruppe für die Rahmenvertragsgespräche gebildet hat. Auch der Landesteilhabebeirat und seine Arbeitsgruppen begleiten die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Rheinland-Pfalz weiter intensiv. Es gilt, die Möglichkeiten des Bundesteilhabegesetzes für die Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen und für die Inklusion gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention zu nutzen. Diese Aufgabe werde ich als Landesbehindertenbeauftragter gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Menschen mit Behinderungen weiter unterstützen“ so Matthias Rösch.