Rösch: Neue Empfehlungen der STIKO umsetzen

„Die Aktualisierung der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zur COVID-19-Impfung sind ein wichtiger Schritt für die Einbeziehung von besonders gefährdeten Menschen mit Behinderungen in die Impfstrategie.

Jetzt ist der Bund gefordert, seine Impfverordnung anzupassen“, erklärte der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Matthias Rösch. Am vergangenen Freitag hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Impfempfehlungen zu COVID-19 dahingehend aktualisiert, Menschen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen und mit erhöhtem Risiko in der Impfpriorisierung zu berücksichtigen.

„Wichtig ist, dass zunächst im Setting der Pflegeheime geimpft wird, weil hier das Risiko bei der vulnerablen Gruppe älterer Menschen und den notwendigen persönlichen Kontakten aufgrund von Pflege und Unterstützung hoch ist. Eine Verbreitung des Corona-Virus in den Einrichtungen hat eine verheerende Auswirkung. Zu wenig beachtet wurden allerdings bisher Menschen, die aufgrund ihrer starken Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Beatmung, ein besonderes Risiko für einen schweren oder tödlichen Verlauf bei einer SARS-CoV-19-Infektion haben. Besonders, wenn das Infektionsrisiko durch unvermeidbare persönliche Kontakte aufgrund von Assistenz und pflegerischen Maßnahmen erhöht ist. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes muss diese vulnerable Personengruppe einbeziehen und eine bessere Grundlage für die Impfstrategien der Länder ermöglichen“ forderte der Landesbehindertenbeauftragte Matthias Rösch.