Mit dem Landesteilhabebeirat Zukunft inklusiv gestalten

„Ein aktiver und engagierter Landesteilhabebeirat, in dem die Verbände von Menschen mit Behinderungen und weitere gesellschaftliche Gruppen verankert sind, hilft der Landesregierung bei der Umsetzung ihrer an Gleichstellung, Teilhabe und Selbstbestimmung ausgerichteten Politik. Das geschieht genau im Sinne eines inklusiven Rheinland-Pfalz“, betonten Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, heute in Mainz.

Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen (Landesteilhabebeirat) traf sich heute zu seiner konstituierenden Sitzung für diese Legislaturperiode. Die Ministerin informierte sich dabei über die kommenden Aufgaben des beratenden Gremiums. Sie betonte, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werde weiter gemeinsam vorangebracht.

In den kommenden Jahren stehen die Novellierung des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz und die kontinuierliche Fortschreibung des Landesaktionsplans auf dem Plan. „Wir werden das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen zusammen mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Landesrecht zu einem Landesgesetz zur Stärkung der Inklusion in Rheinland-Pfalz fortentwickeln. Damit soll ein starkes Instrument für ein inklusives und barrierefreies Rheinland-Pfalz geschaffen werden“, sagte dazu der Landesbeauftragte Matthias Rösch.

Bätzing-Lichtenthäler kündigte eine Zusammenarbeit des Landes mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte an. „Die Landesregierung wird, wenn der Landtag uns dazu ‚grünes Licht‘ gibt, die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und eine Monitoring-Vereinbarung mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte abschließen, die die zentralen Landesgesetze für Menschen mit Behinderungen auf deren Konformität mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüfen wird“, erläuterte sie.

In der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz begrüßte die Ministerin die Freistellung von Partnereinkommen und -vermögen. Die unabhängige Teilhabeberatung im Vorfeld der Beantragung von Leistungen sei ebenfalls ein zukunftsweisender Eckpunkt des neuen Gesetzentwurfes.

„Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiger Schritt weg vom dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ für Menschen mit Behinderungen hin zu einem modernen Teilhaberecht“, betonte Bätzing-Lichtenthäler. „Trotzdem gibt es Themenfelder, die noch nicht zufriedenstellend sind, wie die Neudefinition des leistungsberechtigten Personenkreises und die Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Pflege“, nahm Ministerin Bätzing-Lichtenthäler eine differenzierte Bewertung vor. Sie kündigte an, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren dafür einzusetzen, dass diese Felder verbessert werden.

„Gemeinsam werden wir die Zukunft in Rheinland-Pfalz mit und für Menschen mit Behinderungen inklusiv gestalten. Wir wünschen uns, mit dem Landesbeirat genauso konstruktiv wie in der Vergangenheit zusammenzuarbeiten. Die kritische und konstruktive Stimme des Landesteilhabebeirats wird in der Landesregierung ernst genommen. Das wird auch in Zukunft so sein“, betonten Bätzing-Lichtenthäler und Rösch.