Rösch: Änderungsbedarf bei Bundesteilhabegesetz

In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern für Änderungen im Bundesteilhabegesetz ausgesprochen. Das Gesetz wird derzeit im Bundestag und im Bundesrat beraten.

Dazu erklärte der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch: „Das Bundesteilhabegesetz bringt mit dem Budget für Arbeit, der unabhängigen Beratung, der Trennung von existenzsichernden und Fachleistungen sowie der Einrichtung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen wichtige Neuerungen für Menschen mit Behinderungen auf den Weg. Trotz dieser Verbesserungen löst der bisherige Entwurf des Bundesteilhabegesetzes erhebliche Kritik bei den Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden aus. Selbstbestimmung und der Zugang zu Leistungen der Teilhabe dürfen nicht eingeschränkt werden. Ich unterstütze die Forderungen nach Änderungen im Teilhabegesetz.“

In ihrer gemeinsamen Erklärung fordern die Beauftragten Änderungen bei der Definition der Zugangsvoraussetzungen (5 von 9 Lebensbereichen) und den Vorrang inklusiver Leistungen und der Eingliederungshilfe vor der Pflege sowie weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen. Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen sprechen sich für die Absicherung der Selbstbestimmung bei der Leistungserbringung, für eine einheitliche Leistungsgewährung mit Hilfen aus einer Hand und gegen Benachteiligungen im Bereich der Bildung aus.

„Der rheinland-pfälzische Antrag, den Vorrang inklusiver Leistungen gesetzlich zu normieren, wurde vom Bundesrat mit großer Mehrheit unterstützt. In dieser Entscheidung erkenne ich das Bemühen der Länder, das Bundesteilhabesetz im Sinne der Menschen mit Behinderungen deutlich zu verbessern“, betonte der Landesbehindertenbeauftragte Rösch. Weitere Beschlüsse des Bundesrates weisen in die gleiche Richtung, weil sie die Kritik der Behindertenverbände aufgreifen und konstruktive Lösungen beschreiben. „Teilhabe ist Menschenrecht; deshalb appelliere ich an die Abgeordneten des Bundestages, sich für Änderungen im Bundesteilhabegesetz einzusetzen, damit wir eine gute Grundlage für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gewinnen. Nur so kann das Bundesteilhabegesetz ein wirklicher Fortschritt für eine inklusive Gesellschaft werden“, sagte Rösch weiter.

Der Text der Erklärung „Teilhabe ist Menschenrecht – was am Bundesteilhabegesetz geändert werden muss!“ ist beigefügt.