Der Eindruck, dass das Land mit dem neuen Ausführungsgesetz den Kommunen zusätzliche und neue Kosten aufbürdet, ist falsch. Bei ihrer Kritik verschweigen die kommunalen Spitzenverbände, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahren nicht neu sind, sondern seit Jahrzehnten in Rheinland-Pfalz so gelten und praktiziert werden. Land und Kommunen teilen sich bisher die Kosten der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Dies soll nach den Vorstellungen des neuen Gesetzes auch in Zukunft so bleiben.

 

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Seit Ende letzten Jahres tritt das Bundesteilhabegesetz bundesweit schrittweise in Kraft. Die landesrechtliche Umsetzung erfolgt in Rheinland-Pfalz über ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (AG BTHG). In der Sitzung des Ministerrates diese Woche hat Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler den Entwurf für ein rheinland-pfälzisches AG BTHG vorgelegt, das als Artikelgesetz allem voran die bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch ausgestaltet.

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Anlässlich der Besprechung des Siebten Berichts zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016 und 2017 heute im Landtag hob Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler den großen Stellenwert des Berichts in der rheinland-pfälzischen Teilhabepolitik hervor. „Der Landesbericht gewährt nicht nur einen aktuellen und fokussierten Blick auf die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderungen, sondern verdeutlicht über die Handlungsbedarfe und Bedürfnisse hinaus auch die Potenziale einer inklusiven Gesellschaft“, so die Ministerin.

 

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Viele Menschen mit Behinderungen sind hoch motiviert, sich ins Arbeitsleben einzubringen. Wenn sich Unternehmen auf diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einstellen und mindestens zu 30 Prozent Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigen, können sie als Inklusionsfirmen anerkannt und als solche gefördert werden. „Damit wollen wir in Rheinland-Pfalz noch mehr passende Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung schaffen, die bisher nicht am Erwerbsleben teilhaben konnten“, so Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. „Mit der Förderung für Inklusionsfirmen setzen wir nicht nur starke Anreize, sondern bringen auch Anerkennung für diejenigen zum Ausdruck, die für Menschen mit Behinderungen neue Chancen im Berufsleben eröffnen.“

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Der Ministerrat nahm in seiner heutigen Sitzung den Siebten Bericht zur Lage von Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis. Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler hat dem Kabinett den Bericht vorgestellt, der über die aktuellen Entwicklungen der Teilhabepolitik in Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016 und 2017 informiert. Nachfolgend wird der Bericht vom Landtag veröffentlicht.

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Seit heute macht die Wanderausstellung „Mein Lieblingsplatz“ mit Kunstwerken von Menschen mit Behinderungen Station im rheinland-pfälzischen Sozialministerium. „Jeder Mensch hat einen oder mehrere Lieblingsplätze. Sie sind dort, wo man sich wohlfühlt, zur Ruhe kommt oder Menschen begegnet, die man mag – ohne Vorurteile und Barrieren in den Köpfen“, betonte die rheinland-pfälzische Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei der Ausstellungseröffnung in Mainz.

 

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Rund 100 Werkstatträte aus ganz Rheinland-Pfalz sind der Einladung des Sozialministeriums gefolgt und trafen sich zur jährlichen Tagung der Werkstatträte aus den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Bei der Tagung im rheinland-pfälzischen Landtag standen vor allem das neue Bundesteilhabegesetz, die Beschäftigungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, Mitbestimmungsrechte und die Arbeit der Frauenbeauftragten auf der Tagesordnung. Die Werkstatträte vertreten rund 14.000 Menschen mit Behinderungen, die in 36 Haupt- und rund 55 Zweigwerkstätten beschäftigt sind.

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„Inklusion findet vor Ort, in unseren Städten und Gemeinden statt. Deshalb unterstützen wir fünf weitere Verbandsgemeinden bei der Aufstellung von kommunalen Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärten Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen Matthias Rösch im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen, der jährlich am 3. Dezember begangen wird.

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