Für das gleichberechtigte Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen einzutreten, ist eine wichtige Aufgabe und auch Pflicht der Landesregierung.
Landesaktionsplan
Für das gleichberechtigte Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen einzutreten, ist eine wichtige Aufgabe und auch Pflicht der Landesregierung.
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