Teilhabe am Arbeitsleben
Die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung ist ein vorrangiges Ziel der Behindertenpolitik des Landes Rheinland-Pfalz. Erwerbsarbeit ist für Menschen mit Behinderung ein entscheidender Gradmesser für gesellschaftliche Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es für Menschen mit Behinderungen zahlreiche Formen der Begleitung, Unterstützung und spezifische Arbeitsformen. Die Landesregierung hat dazu verschiedene eigenständige Förderinstrumente entwickelt. Daneben bestehen bundesweit geltende Angebote.
Dabei gibt es in unterschiedlichen Lebensphasen unterschiedliche Bedürfnisse, es gilt Entscheidungen zu treffen und dafür wichtige Informationen zu kennen. Zunächst gilt es, nach Beendigung der Schulzeit oder dem Eintreten einer Behinderung einen Berufsweg zu wählen oder sich neu zu orientieren. Qualifikationen werden erworben. Hierzu finden Sie Informationen unter "Auf dem Weg - den passenden Beruf wählen". Danach gilt es, mit den erworbenen Kenntnissen auch eine passende Tätigkeit zu finden. Welche Unterstützungsmöglichkeiten hier in Anspruch genommen werden können, lässt sich bei dem Punkt "Auf der Suche - eine passende Beschäftigung finden" nachlesen. Wurde bereits eine Tätigkeit aufgenommen, gibt es zahlreiche Instrumente und gesetzliche Grundlagen, um das gleichberechtigte Miteinander am Arbeitsplatz zu unterstützen. Mehr erfahren Sie unter "Im Beruf - gleichberechtigte Teilhabe sicherstellen". Einige Angebote übernehmen übergreifende Aufgaben, die alle drei Bereiche abdecken. Es lohnt sich daher, die unterschiedlichen Bereiche in Ruhe zu durchstöbern.