Inklusionsfirmen (IF): ein weiteres Instrument zur Teilhabe am Arbeitsplatz
Inklusionsfirmen sind Unternehmen, Betriebe oder Abteilungen, die Menschen mit Schwerbehinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigen. Das Sozialgesetzbuch (§ 215 SGB IX) unterscheidet hier 3 Formen:
- Inklusionsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen.
- Inklusionsbetriebe sind unternehmensinterne Betriebe.
- Inklusionsabteilungen sind unternehmensinterne Abteilungen.
In diesen Betrieben sind zwischen 30 und 50 Prozent Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt. Die Förderung als IF setzt voraus, dass mindestens drei Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen neu geschaffen werden. Durch Zuschüsse werden höhere Kosten ausgeglichen, die den Unternehmen durch eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen entstehen.
Da die überwiegend für die „Leistungsdifferenz“ aufzubringenden öffentlichen Fördermittel durch Zahlungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Form von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen wieder den öffentlichen Kassen zufließen, ist dieses Instrument volkswirtschaftlich weitgehend kostenneutral!
Derzeit (Stand September 2023) gibt es in Rheinland-Pfalz 71 IF mit 2.334 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, davon 1.039 Menschen mit Schwerbehinderungen. Rheinland-Pfalz hält im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten am weiteren Ausbau fest. Die bestehenden IF teilen sich auf in 42 Inklusionsunternehmen, 20 Inklusionsbetriebe und 8Inklusionsabteilungen. Sie arbeiten unter anderem in den Branchen Gaststätten- und Hotelgewerbe, Wäscherei/ Reinigung/ Gebäudereinigung, Garten- und Landschaftsbau, Handwerk oder im Einzelhandel.
IF müssen sich im regulären Wettbewerb am Markt behaupten. Deshalb ist bei der Gründung die betriebswirtschaftliche Begutachtung von besonderer Bedeutung, die das Firmenkonzept und den vorgelegten Wirtschaftsplan auf Erfolgsaussicht überprüft. IF bekommen Zuschüsse und in besonderen Einzelfällen Darlehen für Investitionskosten. Daneben Unterstützung durch den Ausgleich der erwähnten Leistungsdifferenz, für betriebswirtschaftliche Beratung und für den besonderen Betreuungsaufwand als laufende Kosten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.
Die beste Werbung für den weiteren Ausbau sind die erfolgreichen IF, die sich mittlerweile am Markt etabliert haben und in denen Menschen mit und ohne Behinderungen gleichberechtigt miteinander arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen.
Bei Interesse an der Gründung einer IF finden Sie alle weiteren Informationen auf den Seiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.