Bildung
Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt die gemeinsame Förderung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen im Vorschulalter. Die Vorzüge einer integrativen Betreuung liegen auf der Hand: Kinder mit Behinderungen erfahren durch das Zusammenleben mit nicht behinderten Kindern Entwicklungsanreize in großer Vielfalt. Für alle Kinder wird es zu einer Selbstverständlichkeit, mit Menschen unterschiedlicher Möglichkeiten und Fähigkeiten zusammen zu sein. Sie lernen gegenseitig Rücksicht zu nehmen, Toleranz zu üben und mit ihren Stärken und Schwächen umzugehen. Daraus kann sich aus einem noch immer von Unsicherheiten und Vorurteilen belasteten Nebeneinander ein unbelastetes Miteinander entwickeln.
Für Eltern von Kindern mit Behinderungen besteht in Rheinland-Pfalz die Wahlmöglichkeit zwischen den Angebotsformen der "Einzelintegration in Regelkindertagesstätten", "Integrativen Gruppen" (fünf Kinder mit und 10 Kinder ohne Behinderungen) und "Heilpädagogischen Gruppen" (acht Kinder mit Behinderungen). Diese Wahlmöglichkeit hat eine wichtige Bedeutung für die betroffenen Eltern. Die individuellen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung werden im Rahmen der Individuellen Teilhabeplanung festgestellt, die in enger Abstimmung und Einbindung der Eltern erfolgt.
In den letzten Jahren hat die integrative Betreuung in Rheinland-Pfalz zugenommen. Während zum Beispiel im Jahr 1999 nur 40 integrative Kindertagesstätten existierten, besteht heute ein Angebot von über 80 derartigen Einrichtungen.
Der Ministerrat hat im Januar 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beschlossen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich zu eröffnen.
Zusätzliche Grundlage für die Weiterentwicklung der schulischen Inklusion ist der Beschluss des Landtags „Integration und Inklusion in rheinland-pfälzischen Bildungseinrichtungen“ vom 10.09.2010 (LT-Drs. 15/4571 und 15/4941).
Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige
Die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied ist eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit individuell unterschiedlich ausgeprägten Beeinträchtigungen des Hörens und/oder der Kommunikation.
Schulträger der Landesschule ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Als übergeordnete Schulbehörde ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz für die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige zuständig.
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte
Als einzige Bildungsstätte ihrer Art in Rheinland-Pfalz hat sich die Landesschule in ihrer über 110-jährigen Geschichte als ein Kompetenzzentrum für die Belange blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher entwickelt mit umfangreichen Aufgabenfeldern im schulischen und im sozialen Bereich.