Budget für Arbeit
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Das Budget für Arbeit ist eine Geldleistung, mit der Menschen mit Behinderungen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind oder im Anschluss an das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich Anspruch auf Aufnahme in den Arbeitsbereich haben, der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. Statt aus Mitteln der Eingliederungshilfe die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen zu finanzieren, nutzen die Träger der Sozialhilfe den Eingliederungstitel, um damit Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Die Geldleistung wird als "Budget für Arbeit" statt an die Werkstatt direkt an den Arbeitgeber gezahlt. Die Budgetnehmerinnen und Budgetnehmer nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, werden tariflich entlohnt und sind - außer in der Arbeitslosenversicherung - sozial versichert. Sie haben den gleichen Arbeitnehmerstatus wie ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen. Mit der finanziellen Unterstützung des Budgets für Arbeit konnten bereits über 400 Menschen mit Behinderungen eine versicherungspflichtige, tariflich entlohnte Beschäftigung aufnehmen.
Das durch das rheinland-pfälzische Sozialministerium entwickelte Projekt wird auf der Grundlage folgender Eckpunkte umgesetzt:
Die Teilnahme an dem Projekt ist freiwillig. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen wird wie bei einer Beschäftigung in einer WfbM nicht verlangt. Die Rückkehr in die Werkstatt bei einem Scheitern des Arbeitsverhältnisses auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist sichergestellt. Eine nachgehende Betreuung auf dem Arbeitsplatz kann für ein Jahr durch die WfbM erfolgen. Darüber hinausgehende notwendige Betreuungsleistungen sollen durch berufsbegleitende Dienste gewährleistet werden. Die Gesamtleistungen sollen die Aufwendungen, die vergleichbar in einer WfbM entstehen, nicht überschreiten. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind möglich, soweit keine zusätzlichen tagesstrukturierenden Maßnahmen notwendig werden.