Budgets und Gesamt- bzw. Teilhabeplanung
Selbstbestimmung und Teilhabe wird möglich, wenn ein Mensch sich - vielleicht auch mit Unterstützung anderer - Ziele setzen kann, die er für sich erreichen möchte. Dabei ist es wichtig, die Ausgangssituation zu kennen und die Hindernisse zu beschreiben, die noch im Weg stehen.
In einer Teilhabeplanung gilt es, die eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten, aber auch die Handicaps und Beeinträchtigungen, genauer zu analysieren. Danach können erste Teilziele beschrieben und notwendige Unterstützungsleistungen formuliert werden. Damit dies gut gelingen kann, müssen die individuellen Unterstützungsbedarfe genau ermittelt und dokumentiert werden.
Ziel der rheinland-pfälzischen Politik ist es, mit jedem behinderten Menschen in einem durchschaubaren und nachprüfbaren Verfahren die individuell notwendigen Hilfen zu planen und die Erbringung dieser Leistungen von verschiedenen Leistungserbringern auch zu koordinieren. Damit soll gewährleistet werden, dass die gemeinsam vereinbarten Ziele zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch erreicht werden können. Dies gilt sowohl für erwachsene Menschen mit Behinderungen als auch für behinderte Kinder und Jugendliche.
Um hierfür überall in Rheinland-Pfalz die gleichen Voraussetzungen zu schaffen, wurden gemeinsam von Land und Kommunen sowie unter Mitwirkung der Selbsthilfe, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der privaten Dienste und Einrichtungen als Vertretung der Leistungserbringer die aktuellen Instrumente entwickelt. Sie bilden die heutigen Standards und Vorgaben zur Gesamt- und Teilhabeplanung ab.
Alle Dokumente und weitere Informationen für die Gesamt- und Teilhabeplanung finden Sie auf dieser Internetseite des Ministeriums.
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