Landesblindengeld
In Rheinland-Pfalz haben blinde Menschen und Personen mit einer hochgradigen Sehbehinderung einen Anspruch auf Blindengeld.
Der Antrag auf Blindengeld ist bei der jeweilig zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Stadt zu stellen.
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen über die Voraussetzungen und die nötigen Unterlagen.