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Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 besteht nach Bundesrecht ein Rechtsanspruch auf Leistungen zur Teilhabe durch ein (trägerübergreifendes) Persönliches Budget. Dem Leistungsberechtigten soll in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden (§ 17 SGB IX i.V.m. anderen Leistungsgesetzen z.B. § 57 SGB XII). Menschen mit Behinderung können somit - mit Ausnahme der Leistungen der Pflegeversicherung - eine Geldleistung anstelle der bislang üblichen Sachleistung bei den Rehabilitationsträgern beantragen. Das Persönliche Budget stellt jedoch keine zusätzliche Leistung, sondern „lediglich“ eine neue Form der Ausführung dar. Es muss also immer ein Grundanspruch auf eine bestimmte Leistung bestehen, die dann in Form einer Geldleistung gewährt wird. Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch werden in Form von Gutscheinen erbracht, die nur bei zugelassenen Pflegediensten eingelöst werden können.

Mit dem Persönlichen Budget können Menschen mit Behinderungen selbst entscheiden, welche Hilfen sie wann, wie und durch wen in Anspruch nehmen. Das Persönliche Budget bietet ihnen ein erhöhtes Maß an Selbstbestimmung. 

"Trägerübergreifend" bedeutet, dass sich das Budget aus Geldleistungen verschiedener Leistungsträger zusammensetzt. Die Bewilligung erfolgt dann als "Komplexleistung" wie aus einer Hand. Es ist auch möglich, nur die Leistung eines Kostenträgers in Form eines Persönlichen Budgets zu erhalten.

Für die Gewährung eines Persönlichen Budgets kommen die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger der Kriegsopferfürsorge, diie Jugend- und Sozialhilfeträger sowie die Integrationsämter in Betracht. 

Ein Antrag auf ein (trägerübergreifendes) Persönliches Budget kann bei einem der genannten Leistungsträger oder bei der gemeinsamen Reha-Servicestelle gestellt werden.

Die Reha-Servicestellen finden Sie im Internet unter www.reha-servicestellen.de

Weitere Informationen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales - Teilhabe und Inklusion

Leichte Sprache

Faltblatt zum Persönlichen Budget in leichter Sprache

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