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Wohnen und Tagesstruktur

Unterschiedliche Wohn- und Unterstützungsformen für Menschen mit Behinderungen

Wohnen und gesellschaftliche Teilhabe sind menschliche Grundbedürfnisse, die gerade auch für Menschen mit Behinderungen erfüllt werden müssen. Vorrangiges Ziel muss sein, ihnen eine ihren individuellen Wünschen entsprechende Wohnform anbieten zu können, in der auch ihre selbstbestimmte Form der Betreuung sichergestellt ist und die ein Höchstmaß an Privatsphäre ermöglicht. In der Regel dürfte dies eine eigene Wohnung oder eine überschaubare Wohngruppe sein. Dabei ist das angemessene Wunsch- und Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf Wohnform und Wohnort zu berücksichtigen.

Um die notwendigen sozialen Kontakte und damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für  Menschen mit Behinderungen gewährleisten zu können, werden  gemeindeintegrierte Wohnformen angestrebt. So werden gesellschaftliche Angebote räumlich erreichbar und ermöglichen einen gleichberechtigten gesellschaftlichen Austausch. Am Besten gelingt dies durch eine individuelle Teilhabeplanung, die auch die gewünschte Wohn- und Lebensform im Blick hat.
Unter Berücksichtigung von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe haben sich die Wohnangebote bereits deutlich gewandelt.

Das Platzangebot in den Wohnheimen stagniert seit einigen Jahren bei etwas über 10.000 Plätzen.Von 525 Plätzen im Jahr 1990 entwickelte sich das Angebot des Betreuten Wohnens auf 2.275 Plätze im Jahr 2015. Damit hat das Land dazu beigetragen, dass es Alternativen zum stationären Wohnen gibt. Auch wenn stationäre Wohnangebote auch in Zukunft von Bedeutung sind,, ist es  notwendig für die Zukunft die Frage zu klären, wie Menschen mit Behinderungen in Zukunft angemessen wohnen und leben möchten und können. Wenn sie ihre Lebensform zukünftig selbst bestimmen können, dann gilt es auch entsprechende Alternativen zu den bisherigen Wohn- und Unterstützungsformen zu entwickeln.

Diese Entwicklung ist ein Prozess, der nur gemeinsam mit allen Beteiligten: Leistungsträger (Land und Kommunen), Leistungserbringer (LIGA, bpa, Einrichtungen und Dienste und Beschäftigte in den Einrichtungen und Diensten) und Leistungsberechtigten (Bewohnerbeiräte, Selbsthilfe und Angehörige der Menschen mit Behinderungen) gelingen kann.

Die grundlegenden und von allen Beteiligten mitgetragenen Ziele sind

  • die Regionalisierung und die
  • Dezentralisierung der notwendigen Leistungen sowie die
  • Differenzierung nach dem individuellen Teilhabebedarf um
  • barrierefreies  Wohnen und Leben zu ermöglichen.

In einer vom Land einberufenen Kommission Wohnen, in der alle Beteiligten von Leistungsträgern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten vertreten waren, wurde eine Zielvereinbarung entwickelt, um diesen Umstrukturierungsprozess in der Eingliederungshilfe gemeinsam zu gestalten.

„Selbstbestimmt leben“ ist einer der Leitsätze, an denen sich die Politik für und mit Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz ausrichtet. Ein erster wichtiger Schritt auf dem Weg dahin war das Persönliche Budget „Selbstbestimmen – Hilfe nach Maß“ in Rheinland Pfalz. Das Projekt beruht auf der Überzeugung, dass Menschen mit Behinderungen die besten Experten in eigener Sache sind. Unter Beachtung ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse sollen sie Entscheidungen, die sich auf ihr Leben auswirken, eigenverantwortlich treffen können.

Das Persönliche Budget „Hilfe nach Maß“ wurde 1998 in Rheinland-Pfalz modellhaft eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt waren Persönliche Budgets gesetzlich noch nicht verankert; Rheinland Pfalz ist neue Wege gegangen und hat eine Vorreiterrolle eingenommen. Erst 2001 wurden mit dem SGB IX die Persönlichen Budgets bundesweit eingeführt. Für alle Beteiligten war die Umsetzung eine große Herausforderung.

Eine besondere Form dieser Persönlichen Budgets ist das sog. „Arbeitgebermodell“. Dabei werden die persönlichen Assistenten direkt von dem Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Persönliche Assistenz bedeutet mehr Selbstbestimmung und damit mehr Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen. Es ermöglicht ihnen ein Leben außerhalb von Einrichtungen im eigenen Zuhause. 

Persönliche Budgets können eine Alternative zur stationären Versorgung bieten. 

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und der Anteil der über 60-jährigen wächst zunehmend. Dies trifft auch auf den Personenkreis der Menschen mit Behinderungen in wachsendem Maße zu. Jedoch erst in den letzten Jahren ist dieser Personenkreis als größere Gruppe in Erscheinung und somit auch in unser Bewusstsein getreten.

Für die Strukturen der Eingliederungshilfe, insbesondere für die Anbieter und Leistungserbringer und somit auch für die Lebenshilfe, ergeben sich neue Herausforderungen und Aufgaben. Die Aufgabe des MSAGD ist es, Rahmenbedingungen für diesen Bedarf festzulegen.

Fachlich-inhaltlich stellt sich die Frage, was kommt nach dem Besuch der Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder der Tagesförderstätte? Wie kann der Übergang gestaltet werden? Welche Möglichkeiten gibt es?

Das Sozialministerium hat eine Expertise zur Thematik „Tagesstruktur für ältere Menschen mit Behinderung“ durch die Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich mbh (FOGS GmbH) erstellen lassen.

Das Ministerium wird unter Einbindung aller maßgeblichen Akteure auf dieser Basis zeitnah über die notwendigen Umsetzungsschritte diskutieren

Downloads

Studie zur Tagesgestaltung und Tagesstruktur älterer Menschen mit Behinderungen 

Zielvereinbarung Wohnen (Scan mit Unterschriften)

Weitere Informationen

Unsere Seite rund um das Thema Wohnen:

wohnen-wie-ich-will.rlp.de

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