Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Bewertung von Wohnangeboten für Menschen mit Behinderung unter Berücksichtigung der landespolitischen Ziele
Die Umsetzung des leistungsrechtlichen und behindertenpolitischen Grundsatzes "ambulant vor stationär" stellt die Praxis teilweise vor nicht unerhebliche Schwierigkeiten; das gilt vor allem im Hinblick auf die fiskalischen Folgekosten.
Aus diesem Grunde hat das Sozialministerium die Erstellung eines externen Gutachtens in Auftrag gegeben.
Gegenstand des Gutachtens war es, Antwort(en) auf die Frage zu geben, welche Rahmenbedingungen erfüllt sein müssen, damit in einer Gesamtbetrachtung einer Vielzahl von unterschiedlichen Leistungsfällen die Gesamtkosten dieser Einzelfälle bzw. die durchschnittlichen Fallkosten nicht über den entsprechenden Kosten im stationären Bereich liegen.
Dabei sollten sämtliche entstehenden Kosten dargestellt werden; das gilt vor allem für alle Personal-, Sach- und Investitionskosten. Bei den in Betracht kommenden Bausteinen sollten vor allem folgende Punkte beleuchtet werden:
- Bauplanung und -ausführung,
- Technische Ausstattung der Wohnung (Hilfsmittel; z.B. Hausnotruf)
- Personalstruktur (qualitativ und quantitativ im Sinne eines "Personalmix")
- Finanzierung der Leistungsangebote unter Berücksichtigung von Sachkosten, Overheadkosten, Strukturkosten, möglichen Synergieeffekten
- Größe von Wohneinheiten unter Beachtung der Notwendigkeit von Nachtwachen und Nachtbereitschaft
- "Bewohnermix"
- Einzelfallsteuerung (z.B. durch Fallmanagement) und Globalsteuerung
- Notwendigkeit von flankierenden Maßnahmen (z.B. Auf- und Ausbau von sozialer Infrastruktur)
Davon ausgehend, dass in Rheinland-Pfalz noch immer ca. 90% der Leistungen der Eingliederungshilfe im stationären Bereich erbracht werden, sollte das Gutachten Vorschläge machen, wie eine Umsetzung vorstellbar ist. Dabei sollte auch darauf eingegangen werden, ob es Sinn macht, die beschriebenen Möglichkeiten ausschließlich auf "Neufälle" zu beziehen oder ob auch für sogenannte "Altfälle" zu beziehen oder ob auch für sogenannte "Altfälle" (je nach "Verweildauer") im stationären Bereich Möglichkeiten erkannt werden. Auch sollte darauf eingegangen werden, ob die Möglichkeit "flächendeckend" oder schrittweise in Modellregionen implementiert werden sollten.
Das Gutachten gibt aus unserer Sicht vor allem sehr wichtige Hinweise in Richtung
- der zukünftigen Finanzierung von Angeboten der Eingliederungshilfe (vor allem auch im stationären Bereich),
- der Notwendigkeit der besseren Kenntnis von Vergütungs- und Leistungs(abrechnungs-)Strukturen im Verhältnis zu den Leistungserbringern und den örtlichen Leistungsträgern,
- der Erarbeitung von notwendigen Kennzahlen,
- der Ausgestaltung der Modellprozesse nach § 14a AGSGB XII und
- der notwendigen flankierenden Rahmenbedingungen.