Gleichstellung im Beruf
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177–180 SGB IX). Im SGB IX wird auch die Bezeichnung Vertrauensperson genannt. In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen (§ 177 Abs.1 SGB IX).
Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie dem schwerbehinderten Menschen helfend und beratend zur Seite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglichkeiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schaltet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder die Dienststelle plant. Dazu ist vor allem erforderlich, dass sie die schwerbehinderten Menschen und deren Arbeitsplätze genau kennt und im Auge behält, um so Probleme rechtzeitig zu erkennen. Außerdem muss sie jederzeit einen guten Überblick über den Betrieb bzw. die Dienststelle und die Einsatzmöglichkeiten für behinderte Menschen haben.
In § 166 SGB IX ist geregelt, dass die Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertretung und den in § 176 genannten Vertretungen in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung treffen. Für das Land Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber wurde ein allgemeiner Rahmen erarbeitet, der den Vereinbarungspartnern den Weg zur Gestaltung einer Inklusionsvereinbarung anhand von geeigneten Bausteinen oder Schrittfolgen erleichtern soll.
Neben dem Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach § 166 SGB IX (Anlage 1) wurde ein Handlungsleitfaden zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung gem. § 166 SGB IX (Anlage 2) erarbeitet. Außerdem wurde empfohlen, dass die Anwendungsleitlinien des Sozialministeriums zur Betreuung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes vom Dezember 2006 Gegenstand der Inklusionsvereinbarung werden.
Die berufsbegleitenden Dienste beraten und unterstützen die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Sie stehen gleichermaßen der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber und dem Integrationsteam als Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Integrationsamt beauftragt Träger der Integrationsfachdienste, um ein flächendeckendes Beratungs- und Betreuungsangebot zur Unterstützung schwerbehinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzubieten.
Die Berufsbegleitenden Dienste werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und ihre Inanspruchnahme ist kostenlos. Nach § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) können alle schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen, die sozialversicherungspflichtig und nicht weniger als 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind (auch Auszubildende oder Selbständige) unterstützt werden. Dies gilt auch für Personen, bei denen das Antragsverfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft noch nicht abgeschlossen ist.
Das Land Rheinland-Pfalz zeichnet seit 1998 jedes Jahr Firmen, Betriebe und Dienststellen aus, die sich in vorbildlicher Weise um die Integration schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben verdient machen. Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden.
Drei der Preise werden an die Privatwirtschaft, gestaffelt nach deren Beschäftigtenzahl, verliehen. Der vierte Preis ist für Dienststellen des Öffentlichen Dienstes mit Sitz in Rheinland-Pfalz vorgesehen.
Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderung in das Berufsleben vergeben werden.
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 31.05. jeden Jahres beim
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Integrationsamt –
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
eingereicht werden.