Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen
Am 24. Juni 1992 fand die erste Sitzung des Landesbeirates mit damals 29 Mitgliedern statt.
Heute sind im Landesbeirat 52 Vertreterinnen und Vertreter aus Landesbehindertenverbänden, Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen, kommunalen Spitzenverbänden, der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, Organisationen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie aus Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen wie Werkstatträten, kommunalen Behindertenbeiräten und –beauftragten aktiv, die wichtige Impulse und Anregungen in die politische Arbeit der Landesregierung mit einbringen.
Aufgaben des Landesbeirates
- Beratung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen in wichtigen Fragen der Behindertenpolitik
- Unterstützung beim Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen und der Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen
- die gesetzlich festgelegte Beteiligung bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes (so beteiligte er sich u.a. an der Erstellung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen, der Landesbauordnung, dem Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG), am Hochschulgesetz, an der Kommunal- und Verwaltungsreform, an der Schulbaurichtline oder am Landesgesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - AGSGB XII) - zu den Stellungnahmen des Landesbeirates
- weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landesbeirates in den letzten Jahren ist die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Mitwirkung am Aktionsplan der Landesregierung - zu dem Landesaktionsplan 2015
Sitzungen des Landesbeirates
Der Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen tagt in der Regel viermal jährlich - zu den Sitzungen des Landesbeirates.
Öffentlichkeitsarbeit
Zu den Pressemeldungen des Landesbeirates