Mustererklärung zur Barrierefreiheit
Hinweis: Bitte jeweils durch die öffentliche Stelle anpassen
Die kursiven Passagen dienen nur zur Anmerkung.
Das Ministerium für… / Landesamt für… / … ist bemüht, die Website xxx.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am dd.mm.20jj erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Bitte verwenden Sie den folgenden Text, wenn das betreffende Internetangebot in der zentralen TYPO3-Instanz betrieben wird.
Diese Website ist mit der BITV-RP weitestgehend vereinbar. Die Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test im April 2020 überprüft.
Bitte verwenden Sie den folgenden Text, wenn das betreffende Internetangebot nicht in der zentralen TYPO3-Instanz betrieben wird. In diesem Fall ist eine eigene Aussage zur Zugänglichkeit zu machen
Diese Website ist mit der BITV-RP vollständig/teilweise/nicht vereinbar. Die [gute] Zugänglichkeit wurde in einem unabhängigen BITV-Test überprüft.
Optional: Den Prüfbericht finden Sie an folgender Stelle (Link einfügen)
Sollte Ihr Internetangebot nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit im Sinne des LGGBehM und der BITV-RP erfüllen, eine Umsetzung jedoch angestrebt sein, sind im Folgenden die Einschränkungen aufzuführen. Die folgenden Punkte sind exemplarisch zu verstehen und müssen für jedes Angebot separat definiert werden.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist [bis zum xx.xx.xxxx / zeitnah] geplant.
• Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
Die Ergänzung der Texte in Leichter Sprache ist bis zum xx.xx.xxxx / zeitnah vorgesehen.
• Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Die Ergänzung der Videos in Deutscher Gebärdensprache ist bis zum xx.xx.xxxx / zeitnah vorgesehen.
Ggf. muss hier angebotsspezifisch ergänzt/ geändert werden.
Sollte Ihr Internetangebot unvereinbar mit der Barrierefreiheit im Sinne des LGGBehM und der BITV-RP sein, ist dies im Folgenden aufzuführen. Die Punkte Farb-Kombinationen, Navigation und Formularfelder gelten für den technischen Part der Zentralinstanz.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit
das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen ihrer Webseite auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen. Die Liste finden Sie im Artikel 1 Abs. 3 der EU-Richtlinie: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102&from=DE
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir folgende Alternativen an: [bitte einfügen]
c) Unverhältnismäßige Belastung
Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.
Führen Sie weitere nicht barrierefreie Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird. Zur Bewertung der unverhältnismäßigen Belastung gehören:
- Größe, Ressourcen und Art der betreffenden öffentlichen Stelle und
- die geschätzten Kosten und Vorteile für die betreffende öffentliche Stelle im Verhältnis zu den geschätzten Vorteilen für Menschen mit Behinderungen, wobei die Nutzungshäufigkeit und die Nutzungsdauer der betreffenden Website bzw. der betreffenden mobilen Anwendung zu berücksichtigen sind.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von xxx.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular (Link auf das eigene Kontaktformular) jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Konkreten Ansprechpartner im Ressort ergänzen (mit Telefon und Mailadresse)
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von xxx.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de
Kontaktformular (Bitte Link setzen auf: inklusion.rlp.de/de/nuetzliche-links/kontakt/)