Barrierefreies Rheinland-Pfalz
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Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist zentrales Anliegen des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM).
2003 hat Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ein eigenes Landesgesetz in Folge des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes von 2002 verabschiedet. Damit konnten wir ein wichtiges Zeichen für die Verwirklichung von Bürgerrechten für behinderte Menschen setzen.
Barrierefreiheit wird im rheinland-pfälzischem Landesgesetz sehr umfassend definiert. Hier heißt es:
„Barrierefrei sind
- bauliche und sonstige Anlagen,
- Verkehrsmittel,
- technische Gebrauchsgegenstände,
- Systeme der Informationsverarbeitung,
- akustische und visuelle Informationsquellen und
- Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.“
Damit wird deutlich, dass Barrierefreiheit weitaus mehr als eine Rampe für einen Rollstuhl ist. Barrierefreiheit wird uns allen zugute kommen. Sei es,
- wenn wir mit einem Kinderwagen unterwegs sind, und die Berollbarkeit von Gebäuden zu schätzen wissen,
- wenn wir mit schweren Gepäck unterwegs sind, und den bequemen Einstieg in Busse und Bahnen mit Niederflurtechnik und Einstiegshilfen nutzen können,
- oder wenn wir älter werden und die Knöpfe auf der Fernbedienung groß genug sind, um sie auch mit etwas zittrigen Händen gut gebrauchen zu können.