Gute Beispiele aus dem Landesaktionsplan 2015
Hier möchten wir Ihnen exemplarisch einige Gute Beispiele aus dem Landesaktionsplan vorstellen.
Beschreibung der Maßnahme:
Barrierefreier Handel bedeutet, unabhängig von persönlichen Einschränkungen selbstbestimmten und gleichberechtigten Zugang zu allen Warenangeboten zu haben. Mit diesem Ziel wurde das Aktionsbündnis „Unterwegs zum barrierefreien Handel“ initiiert.
Die Leitlinien beinhalten Maßnahmen, die Menschen mit Beeinträchtigungen zu mehr Barrierefreiheit und Unterstützung verhelfen, wie zum Beispiel den Abbau von Hindernissen im Eingangsbereich, die Einrichtung einer Sitzgelegenheit oder die Schaffung eines Behindertenparkplatzes. Nach einer Erweiterung zählt das Aktionsbündnis Rhein-Hunsrück derzeit 29 Mitglieder. Die Einzelhändler wurden alle in ihren Geschäften besucht und anhand einer Bestandsaufnahme auf Verbesserungsmöglichkeiten hin beraten.
Das Aktionsbündnis Rhein-Hunsrück soll perspektivisch auf den gesamten Rhein-Hunsrück-Kreis ausgeweitet werden.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 162
Beschreibung der Maßnahme:
Junge Menschen mit und ohne Behinderungen haben ein gemeinsames Ziel: Den Erwerb der Jugendleiter/in-Card.
Gemeinsam durchlaufen sie die verschiedenen Schulungsinhalte, lernen sich kennen und erleben sich – ein Jeder mit seinen Stärken und Schwächen. Sie knüpfen Beziehungen miteinander; Ängste und Vorurteile werden abgebaut. Am Ende der Schulung sind sie befähigt, sich mit ihren unterschiedlichen Gaben in die ehrenamtliche Arbeit in ihren Gemeinden einzubringen.
Sie erleben sich als gleichberechtigte und vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, die in der Lage sind einen wichtigen Beitrag für das Zusammenleben von Menschen zu leisten. Sie profitieren von einem gewachsenen, gesunden Selbstwert und werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 104
Beschreibung der Maßnahme:
Die inklusive Wohngemeinschaft Ludwigshafen (IGLU) besteht seit November 2012 und hat ihr Quartier zentral in der Stadt in den Hohenzollern-Höfen, einem generationenübergreifenden Wohnmodell.
In der großen barrierefreien Wohnung auf zwei Etagen leben vier Menschen mit und sechs Menschen ohne Behinderungen zusammen. Die Bewohnerinnen und Bewohner organisieren entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten gleichberechtigt ihr Zusammenleben.
Das Wohnprojekt erhielt national und international Auszeichnungen, darunter 2014 den Brückenpreis des Landes. Das Zusammenleben wird bereichernd erlebt und ist aus Sicht der Akteure grundsätzlich übertragbar.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 89
Beschreibung der Maßnahme:
Seit 2005 befindet sich im Mayener Wald in der Gemarkung Geheu ein Rollstuhlwanderweg mit einer Länge von 3,3 km, dessen Anfang sich im Forsthaus befindet. Es handelt sich um einen drei Parkplätze tangierenden Rundweg. An allen drei Stationen befinden sich übersichtliche Hinweistafeln über Wegeverlauf und Höhenprofil.
Der Weg kann ausschließlich von Wanderern, Radfahrern, Personen mit Kinderwagen, Joggern als auch Rollator- und Rollstuhlfahrern genutzt werden, die so ungehindert die Schönheit des Mayener Waldes genießen können.
Von Anfang Mai bis Ende Oktober steht dem Nutzer überdies eine rollstuhlgerechte Toilette zur Verfügung.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 108
Beschreibung der Maßnahme:
Das Motto des Netzwerks lautet: „vernetzen – begegnen – informieren“. Durch Vernetzung wird Begegnung von unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen geschaffen. Durch die dabei vermittelten Informationen wird der Weg zur Inklusion geebnet. Ziel ist es, den Beteiligten eine Basis zu schaffen, Inklusion im eigenen Umfeld zu ermöglichen, beziehungsweise zuzulassen.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 184
Beschreibung der Maßnahme:
Ziel des inklusiven Projektes ist der Erwerb des Sportabzeichens in einer Trainingsgruppe von Menschen mit und ohne Behinderungen.
Gerade in der Leichtathletik ist es möglich, die sportlichen Anforderungen an die individuellen Gegebenheiten (Leistungsfähigkeit und Bedürfnisse) ohne Ausgrenzung anzupassen.
Das Sportabzeichen ist so angelegt, dass jeder mit oder ohne Handicap die gesetzten Ziele erreichen kann. Das gemeinsame Training eröffnet neue Perspektiven: Menschen mit und ohne Behinderungen lernen sich kennen und unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung der individuellen Anforderungen.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 106
Beschreibung der Maßnahme:
Vom 17. April bis zum 18. Oktober 2015 präsentierte sich die vierte rheinland-pfälzische Landesgartenschau. Anforderungen an Barrierefreiheit nahmen im Konzept einen besonderen Platz ein und wurden in Workshops mit den Verbänden der Menschen mit Behinderungen definiert.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 106
Beschreibung der Maßnahme:
Viele Menschen mit geistiger Behinderung wissen nicht, wie sie sich im Brandfall verhalten müssen.
Im Brandfall müssen zwei Situationen unterschieden werden:
1. Wenn es im Zimmer brennt, muss man sich so schnell wie möglich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr alarmieren.
2. Wenn es vor der Wohnung brennt, soll in der Wohnung geblieben werden, die Feuerwehr alarmiert werden und in der sicheren Wohnung auf die Feuerwehr gewartet werden.
Diese beiden Fälle sind auf einem Poster im DIN A 3 Format in Leichter Sprache mit Bild und Text sehr einfach entsprechend der Leserichtung von links nach rechts dargestellt. Mit diesem Poster sollen sich Menschen mit geistiger Behinderung auf den Ernstfall vorbereiten und unter Anleitung für ihre eigene Sicherheit üben. Es wird zukünftig in vielen Wohnungen hängen und helfen, Brandopfer zu vermeiden.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 174
Beschreibung der Maßnahme:
Alle Texte im öffentlichen Raum sollen auch für Menschen mit Behinderungen gut lesbar und verständlich sein. Inklusion bedeutet auch: am Informationsfluss barrierefrei teilhaben können. Daher schult das Kompetenzzentrum Menschen darin, Dokumente barrierefrei zu gestalten, insbesondere auch digitale Dokumente.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 174
Beschreibung der Maßnahme:
Mit dem betrieblichen Berufsbildungsbereich „4 B“ haben Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM).
Die Personen, deren behinderungsbedingte Einschränkungen früher automatisch zu einer WfbM-Aufnahme führten, haben mit „4 B“ die Möglichkeit, sich für 27 Monate in einem Betrieb der freien Wirtschaft auszuprobieren. Ziel ist dabei, dass der Mitarbeiter dauerhaft in seinem Wunschbetrieb arbeiten kann.
Weitere Informationen: Landesaktionsplan Seite 70